Aktuelles Total 0 Shares Share 0 Tweet 0 Pin it 0 Total 0 Shares 0 0 0 0 Aktuelles im FVLH: Hinweis Der Vorstand möchte noch einmal darauf hinweisen, dass ein uneingeschränktes Angelverbot im Bereich aller Fischtreppen an der Vischeringstever und Mühlenstever besteht. In den Fischwegen ist jede Art des Fischfangs verboten. Der Fischfang oberhalb und unterhalb des Fischweges ist verboten. Die Bereiche sind mit entsprechender Beschilderung ausgewiesen. Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen § 47 des Landesfischereigesetzes da und werden entsprechend geahndet. Total 0 Shares Share 0 Tweet 0 Pin it 0 Share 0