Prävention

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Jugendschutzkonzept
des Fischereivereins Lüdinghausen e.V. 

 

Präambel 

In unserem Verein sind Menschen aktiv, ob als Vorstand, Jugendbetreuer/in, Angler oder auch die Eltern und Bekannten, die hier zusammenkommen und ihre Kinder in unsere Obhut geben. (Sexualisierte) Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist ein Thema, das uns in der Arbeit mit Heranwachsen- den immer wieder begegnen kann. Deshalb ist uns der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt und Diskriminierung besonders wichtig und dafür setzen wir uns engagiert und offensiv ein. 

Genauso wichtig ist der Schutz unserer Verantwortlichen vor haltlosen Verdächtigungen in diesem Bereich. Wir wollen eine „Kultur des Hinsehens“ und des „Achtgebens“ leben. Das bedeutet für uns, dass wir respektvoll und achtsam mit den uns anvertrauten Kindern, Jugendlichen und Verantwortlichen umgehen. Alle Kinder und Jugendlichen sollen im Fischereiverein Lüdinghausen e.V.  ein sicheres und angenehmes Umfeld genießen. Ihre Rechte müssen von uns allen respektiert werden. Täter und Täterinnen haben bei uns nichts verloren. 

„Sexueller Missbrauch entwickelt sich in einem Umfeld, welches ihn ermöglicht.“ (Gründer, Mechthild; Stemmer-Lück, Magdalena: Sexueller Missbrauch in Familien und Institutionen. Stuttgart 2013.) 

Einleitung 

Mit der folgenden Konzeption wird dargestellt, wie der Schutz der Kinder und Jugendlichen vor (sexualisierter) Gewalt in unserem Verein umgesetzt werden soll. Wir stellen nicht nur Regeln auf, die unseren Umgang und unser Verhalten gegenüber den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen bestimmen, sondern bieten jeder/jedem in unseren Kreisen die Möglichkeit der individuellen Entfaltung, Mitbestimmung und Qualifizierung. In dieser Konzeption wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechter-identitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint. Ebenfalls verwenden wir den allgemeinen Begriff der Verantwortlichen. Darunterfallen: Jugendbetreuer und Vorstandsmitglieder. 

 

Verhaltensregeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen 

Verantwortungsbewusstsein 

Wir sind uns bewusst, dass die Verantwortung für die uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen, in unseren Händen liegt. Wir bewahren ihr Recht auf körperliche Unversehrtheit und Schutz vor physischer, psychischer und sexueller Gewalt (z. B. Diskriminierung, sexueller Missbrauch). Ihre Persönlichkeit wird geachtet und ihre Entwicklung unterstützt. Das persönliche Empfinden der Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund und wir stellen sicher, dass ausreichend Selbst- und Mitbestimmungsmöglichkeiten angeboten werden. Wir sind Vorbilder für die Kinder und Jugendlichen und vermitteln die Einhaltung von zwischenmenschlichen Grundsätzen und den Richtlinien der Fauna,- Flora und Habitat. Uns ist es bewusst, dass Abhängigkeiten entstehen und gehen mit dem uns entgegengebrachten Vertrauen respektvoll um. 

Gleichbehandlung 

Wir respektieren jedes Kind und jeden Jugendlichen und behandeln alle gleich und fair. Kein Kind/Jugendlicher erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung und es werden keinem Kind/Jugendlichen Geschenke gemacht, die nicht zuvor mit mindestens einem weiteren Verantwortlichem abgesprochen sind. Unter keinen Umständen wird ein Kind/Jugendlicher wegen des Geschlechtes, der sozialen oder ethnischen Herkunft benachteiligt und/oder ausgeschlossen. 

Mitnahme in den Privatbereich 

Einzelne Kinder und Jugendliche werden nicht in unseren Privatbereich (Wohnung, Garten, Haus, Hütte, etc.) mitgenommen. Wollen wir Kinder/Jugendliche in den privaten Bereich mitnehmen, erfolgt dies nur in der Gruppe und muss vorher mit den Erziehungsberechtigten abgesprochen werden. Es muss mindestens eine weitere erwachsene Person, optimalerweise ein Elternteil, anwesend sein. Wir teilen keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen mit unseren Kindern und Jugendlichen. 

Körperkontakt 

Körperlicher Kontakt in Form von Hilfestellung, Ermunterung, Gratulation oder Trösten darf das pädagogisch sinnvolle Maß nicht überschreiten. Beim Zusammenstellen der Angelausrüstung und beim Aufbau kann es im Rahmen von Hilfestellungen zu unverzichtbarem körperlichem Kontakt kommen. Diese müssen wir im Vorfeld mit den Kindern und Jugendlichen besprechen und abklären. Das Trösten eines Kindes erfolgt unbedingt mit Nachfrage. Bsp.: „Ist es ok, wenn ich dich tröste und in den Arm nehme?“ 

Auch erlaubte körperliche Kontakte sind unverzüglich einzustellen, wenn diese von dem Kind/Jugendlichen nicht erwünscht sind oder wenn man merkt, dass der Kontakt dem Kind/Jugendlichen unangenehm ist. 

Angemessene Sprache 

Unsere Umgangssprache ist wertschätzend und respektvoll. Wir verzichten auf abwertende, sexistische und diskriminierende Äußerungen. Wir achten darauf, dass der Verzicht auf eine vulgäre Sprache jeglicher Art respektiert und eingehalten wird. Angemessenes Auftreten mit unserem Verhalten gehen wir als positive Vorbilder voran und verzichten auf jegliche Art von Diskriminierung, Sexismus und Gewalt. Unserer Vorbildfunktion sind wir uns bewusst und handeln nachvollziehbar und ehrlich. Wir achten auf eine dem Angelsport und dem Umfeld genügend angemessene Kleidung. 

Übernachtungssituationen 

Wir übernachten grundsätzlich in getrennten Zimmern und Zelten zu unseren Kindern und Jugendlichen. Bei Massenlagern in der Halle oder sonstigen großräumigen Schlaforten, kann von dieser Regel abgewichen werden. Bei Übernachtungen und Vereinsfahrten sind immer mindestens zwei Begleitpersonen anwesend. Je nach Bedarf könnten das auch eine weibliche und eine männliche Person sein. Es liegt in unserer Verantwortung sicherzustellen, dass keine anderen Personen als die Kinder und Jugendlichen, Verantwortlichen und gegebenenfalls Elternteile an der Übernachtung teilhaben. 

Veröffentlichung von Bild- und Filmmaterial 

Das Anfertigen von Bild- und Filmmaterialien im Rahmen von Veranstaltungen bedarf einer schriftlichen Einwilligung eines Erziehungsberechtigten des teilnehmenden Kindes oder Jugendlichen. Vor einer Veröffentlichung müssen Bild- und Filmmaterialien von den Verantwortlichen zum Schutz der Kinder und Jugendlichen aussortiert werden. 

Abweichungen 

Müssen wir aus guten Gründen von den Verhaltensregeln abweichen, müssen diese im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Verantwortlichen oder einem Schutzbeauftragten abgesprochen und kritisch diskutiert werden. Nehmen wir in unserem Umfeld eine Abweichung von den Verhaltensregeln wahr, verpflichten wir uns, Unterstützung zur Hilfe zu nehmen und die Schutzbeauftragten darüber zu informieren. Dabei steht der Schutz der Kinder und Jugendlichen an erster Stelle. 

Kinderrechte 

Kinder und Jugendliche haben Rechte. Diese respektieren wir! 

Alle Kinder und Jugendliche haben dieselben Rechte. Es spielt keine Rolle, welches Geschlecht und welche soziale oder ethnische Herkunft das Kind hat. Die Kinder und Jugendlichen sollen sich stets sicher fühlen und ein angenehmes Umfeld genießen können. 

Für alle Kinder und Jugendliche gilt ohne Ausnahme:

  • Mein Körper gehört mir. Ich bestimme die Grenzen der Berührungen. 
  • Mein Gefühl ist richtig. Wenn ich etwas unangenehm finde, ist dieses Gefühl völlig in Ordnung und muss respektiert werden. 
  • Ich darf und kann offen gegenüber meinen Verantwortlichen über meine Empfindungen sprechen und sie bitten, Berührungen zu unterlassen. 
  • Ich darf jederzeit „NEIN“ sagen.
  • Meine Stimme darf gehört werden. Ich habe das Recht mich zu beschweren. 
  • Hilfe holen ist kein Petzen und kein Verrat. Es ist völlig in Ordnung, wenn ich mich jemandem an- vertraue. 
  • Ich habe keine Schuld.


Gültigkeitsbereich 

Das vorliegende Schutzkonzept gilt für den Fischereiverein Lüdinghausen e.V. Das Konzept zum Kinder- und Jugendschutz tritt durch einen Vorstandsbeschluss für den gesamten Verein sofort in Kraft. Dieses Konzept wird in regelmäßigen Abständen auf seine Eignung durch die Schutzbeauftragten geprüft.

Meldekette

Meldekette-Fischereiverein-Luedinghausen

Unsere Verpflichtungserklärung können Sie hier downloaden:

Verpflichtungserklärung Fischereiverein Lüdinghausen Stand 08.01.2026